Rücknahme und Recycling von Batterien
Fahrzeuge oder auch Original-Ersatzteile können Batterien enthalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um kleine Gerätebatterien in Fahrzeugschlüsseln, um Starterbatterien der Fahrzeuge oder um Hochvolt-Traktionsbatterien, also Antriebsbatterien, bei Elektrofahrzeugen.
Laut Batteriegesetz (BattG) müssen Altbatterien separat vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden. Hierauf weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne hin.
Außerdem sind Verbraucher verpflichtet, Altbatterien bei einer offiziellen Rücknahmestelle zurückzugeben.
Das Gesetz sieht vor, dass Altbatterien unentgeltlich im Handelsgeschäft zurückgeben werden können. Sammelstellen für die unentgeltliche Rückgabe von Geräte- und Starterbatterien sind z. B.:
• Vertreiber von Geräte-/Starterbatterien (z. B. Ihr Iveco Vertragspartner, Supermärkte etc.)
• Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
• Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung
• Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)
Hochvolt-Traktionsbatterien können beim Iveco Vertragspartner zurück-gegeben werden.
Hochvolt-Traktionsbatterien
Häufig besteht die Möglichkeit, Altbatterien durch bloße Prüfung, Reinigung oder Reparatur so vorzubereiten, dass sie ohne eine weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren. Eine Hochvolt-Traktionsbatterie kann auch nach jahrelangem Gebrauch im Fahrzeug noch eine sinnvolle Verwendung außerhalb des Fahrzeugs finden. Diese sogenannte Second-Life-Anwendung spart wichtige Ressourcen und schont so die Umwelt. Hierzu können Sie durch die Rückgabe Ihres Altfahrzeugs bei einer zertifizierten Rücknahmestelle für Altfahrzeuge beitragen, damit die Batterie fachgerecht und schadensfrei demontiert wird. Bei einem eventuell notwendigen Batterietausch kümmert sich Ihr Iveco Vertragspartner um die Entsorgung der Altbatterie.
Schwermetallhaltige Batterien
Schwermetallhaltige Batterien sind mit den chemischen Zeichen HG (Quecksilber), Cd (Cadmium) und/oder Pb (Blei) versehen. Schwermetalle können sich in der Umwelt anreichern und dadurch die Gesundheit von Mensch und Tier schädigen. Der Umgang mit lithiumhaltigen (Li) Batterien erfordert besondere Sorgfalt, z. B. dürfen diese nicht stark erhitzt oder beschädigt werden.
Um schädliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu verhindern, ist deshalb im Haushalt eine vom Restabfall getrennte Sammlung der Batterien und eine ordnungsgemäße Rückgabe an einer Rücknahmestelle erforderlich.
Helfen Sie mit, die Entstehung von Abfällen und eine Vermüllung der Umwelt zu vermeiden, indem Sie bspw. die Möglichkeiten einer Reparatur ihres Gerätes vor einer ordnungsgemäßen Entsorgung prüfen.
Weitere Informationen zu Sammel- und Verwertungsquoten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Rücknahmestatistik
Jahr |
zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien |
Zur stofflichen Verwertung zugeführt |
Verwertungsquote |
2022 |
112,7 t |
108,7 t |
96,5 % |
2023 |
117,6 t |
117,6 t |
100 % |
Jahr |
zurückgenommene Industrie-Altbatterien |
Zur stofflichen Verwertung zugeführt |
Verwertungsquote |
2023 |
0,3 t |
0,3 t |
100 % |