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Kein sektorales Fahrverbot in Tirol für LNG Trucks

Ein deutliches Signal für die LNG Technologie kommt aus Österreich: neben den kaum vorhandenen E- und Hybrid-LKW ist LNG die einzige Dieselalternative, die vom sektoralen Fahrverbot in Tirol nicht betroffen ist. Zudem ändert sich die Besteuerung von LNG und wird dem steuerreduzierten Gas gleichgesetzt.

Unterschleissheim, 18.11.2019

Spediteure und Transportunternehmer leiden unter den Einschränkungen, die das auf der Inntalautobahn (A12) in Tirol bestehende zeitlich und örtlich begrenzte Fahrverbot mit sich bringt. Gesetzliche Grundlage zahlreicher Fahrverbote, darunter eben auch das Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn, ist das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Zumindest für einige Antriebsalternativen ist diese Beschränkung jetzt aufgehoben. Diese Alternativen sind im Immissions-Schutzgesetz Luft (IG-L $ 14 Abs. 2) wie folgt beschrieben: „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen“.

Damit ergeben sich für die Besitzer von LNG Fahrzeugen sowie natürlich auch Betreibern von Fahrzeugen mit CNG- oder kombinierter C-LNG-Tankausstattung deutliche Vorteile in der Organisation und Durchführung ihrer Transportaufgaben. Neben der Planbarkeit für den Unternehmer ist für das Fahrpersonal in diesen Fällen auch eine deutliche Erleichterung ihrer Arbeit verbunden: der teilweise kilometerlange Rückstau ohne Park- und Versorgungsmöglichkeiten gehört der Vergangenheit an.

Zudem wurde in Österreich LNG jetzt steuerlich als Gas eingestuft und nicht mehr als Flüssigkeit, womit LNG nun auch nicht mehr der Mineralölsteuer unterliegt. Dies gilt ab 1. Januar 2020.

Für international agierende Transportunternehmen, die auf den Tirol-Transit angewiesen sind, stellt diese Neuordnung zusammen mit der Mautbefreiung auf deutschen Autobahnen einen enormen Vorteil dar. Bei in Deutschland zugelassenen Methan (Erd-/ Biogas) Fahrzeugen gilt zudem die Anschaffungsförderung von 12.000€ bei LNG bzw 8.000€ bei CNG.

Damit ist die herausragende Stellung dieser bereits zig-tausendfach bewährten Technologie in Bezug auf Praxistauglichkeit und Sauberkeit gleichermaßen bestätigt. Der 1.600 km Reichweitenvorteil eines IVECO NP (natural power) der Stralis und S-Way Baureihen ist neben der Zuverlässigkeit und dem einfachen Handling ein weiterer Grund für die Akzeptanz, weil alles zusammen bestens in das Anforderungsprofil des Fernverkehrs passt. Das anfängliche Infrastruktur-Problem bei den Tankstellen hat sich mittlerweile zumindest an den Haupttransversalen aufgelöst, das Netz wird jetzt auch abseits dieser Strecken immer besser.

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