Einfahrrestriktionen – jetzt können und müssen Kommunen entscheiden
Heute hat das Bundes-Verwaltungsgericht in einem Urteil über die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten in Städten und Gemeinden entschieden. Nach der neuen Rechtslage sind wie auch immer geartete Restriktionen juristisch möglich. Es obliegt jetzt den Kommunen, einzelne Strecken oder ganze Zonen für alte Diesel zu sperren. Davon nicht betroffen sind neben allen Antriebsalternativen moderne Diesel Transporter und LKW mit Euro 6. Dennoch steht die Frage im Raum: wie geht es weiter, welche Neuanschaffung ist langfristig sicher?
Das Urteil ist nicht bundeseinheitlich und gestaltbar. Fest steht jedoch: Als Folge der Entscheidung müssen Fahrverbote schnellstmöglich in NOX- und Feinstaub-Brennpunkten (explizit genanntenannt sind Stuttgart und Düsseldorf, aber auch weiteren Städte mit erhöhten Stickoxid-Werten sind in der Pflicht) in Kraft treten. Der deutsche Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Kommunen bezeichnet es bereits als "Irrglauben", mit der Bestätigung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch das Bundesverwaltungsgericht sei eine Lösung des
Schadstoffproblems gefunden.
Für viele Handwerker oder Lieferverkehre, die ihre Fahrzeuge aufgrund geringer Kilometerleistungen und teilweise teurer Arbeitsgeräte (z.B. Kran) oder Inneneinrichtungen (Montage) über lange Zeiträume nutzen, kann das existenzbedrohend sein. Die allerorten als Universal-Lösung gepriesene Elektromobilität scheidet in den meisten Fällen aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe schon des Preises wegen aus. Systembedingte
Beschränkungen wie z.B. die Reichweite, die den Benutzer räumliche Flexibilität kostet, passen
ebenfalls in kein Geschäftsmodell.
Mit Methan (Biogas, Erdgas) erhöhen sich die Freiheitsgrade ganz entscheidend, weil die hohe Energiedichte den mobilen und sauberen Kraftstoff gerade für urbane / kommunale Einsätze prädestiniert. Alle Schadstoffkomponenten unterschreiten selbst die des sauberen Euro 6 Diesels signifikant. Feinstaub ist unterhalb der Nachweisgrenze und die Stickoxide – Grund der drohenden Einfahrrestriktionen – ca. 60% darunter. Durch das stöchiometrische Brennverfahren der IVECO Motoren von FPT Industrial entfallen auch dieseltypische Druckspitzen und das
Fahrzeug läuft im Schnitt 4 dB leiser. Das entspricht einer Geräusch-Halbierung. Bei Verwendung von Bio-, Wind- oder Deponiegas lässt sich der CO2 Ausstoß fast beliebig absenken. Ein Vorteil, den man der E-Mobilität fälschlich immer automatisch unterstellt, aber dort auch nur bei Verwendung erneuerbar erzeugten Stroms gilt. Und last but noch least gilt: es handelt sich um eine bezahlbare und somit betriebswirtschaftliche Lösung.